Bei der ordentlichen Franchise (300 Franken bei Erwachsenen, 0 Franken bei Kindern) mit freier Wahl des Leistungserbringers ist die Kündigung jeweils auf den 30. Juni mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Somit müssen Sie bis zum 31. März bei Ihrer Krankenkasse künden, damit Sie rechtzeitig wechseln können.
Wenn Sie eine höhere Franchise gewählt haben, ist ein Krankenkassenwechsel zu diesen Terminen nicht möglich. Somit ist ein Wechsel zur neuen Krankenkasse erst auf den 1. Januar möglich! Ihre Krankenkasse muss bis zum 31. Oktober die neuen Prämien mitteilen. Wenn Sie bereits vorher die neuen Prämien erfahren möchten, besuchen Sie am besten unseren Prämienrechner für Krankenkassenvergleich, welche frühzeitig mit den vom Bund freigegebenen Daten die verschiedenen Prämien vorstellt.
Die Kündigungsfristen für Krankenkassen sind bis zum 30. November. Wir empfehlen jedoch allen Personen das Krankenkasse wechseln nicht auf den letzten Moment zu lassen, sondern einige Monate oder Wochen die Entscheidung zu fällen. Lassen Sie sich von unseren Beratern bei Fragen informieren um den Ablauf sauber zu planen.
Vorsicht bei nicht genehmigten Krankenkassen Prämien!
Alle Krankenkassen-Offerten, die noch nicht vom BAG genehmigt sind, sollten unbedingt kritisch hinterfragt und überprüft werden, bevor Sie den Versicherungsvertrag abschliessen oder die Prämien bestätigen. Diese sind jeweils ab Ende September durch den Bund genehmigt.
Damit die Kündigung der Krankenversicherung sauber abläuft, ist die Abklärung bei der neuen Krankenkasse für die Aufnahme ein wichtiger Bestandteil. Lassen Sie sich hierzu am besten persönlich von einem unabhängigen Berater darüber informieren oder die Abklärungen machen.
Gilt diese Kündigungsfrist auch für die Zusatzversicherung?
Nein. Für die Zusatzversicherung gelten andere Kündigungsfristen und genau aus diesem Grund sollte ein Wechsel sauber angegangen werden. Auch kann die Krankenkasse die bestehende Zusatzversicherung bei Ihnen nicht künden, weil Sie die Grundversicherung zu einer anderen Krankenkasse wechseln.
Im Normalfall laufen die Zusatzversicherungen jeweils auf Beginn des Jahres ab und müssen auch hier drei Monate vorher schriftlich gekündigt werden. Verlangen Sie am besten eine Bestätigung der Kündigung und legen Sie diese ab. Auch hier kann ein Berater Sie unterstützen und die Vorgehensweise erleichtern.
Wo sind die Informationen zur neuen Krankenkassen Prämien in der Schweiz?
Wir empfehlen Ihnen unseren kostenlosen Prämienrechner für Krankenkassen gleich Online durchzuführen. Die Daten werden gleich nach der Veröffentlichung des Bundes auf unserer Webseite aufgeschaltet. So können Sie den aktuellen Krankenkassenvergleich sofort mit der aktuellen und anderen Krankenkassen vergleichen. Bei Fragen steht unsere kostenlose Beratung für Sie zur Verfügung welches Sie unverbindlich nutzen können.