Krankenkasse kündigen

Folgende Punkte sind bei der Kündigung der Krankenkasse und den Zusatzversicherungen zu beachten

Die Kündigung Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Zusatzversicherungen kann teilweise kompliziert und verwirrend sein. Aus diesem Grund haben wir hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Kündigung Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherung müssen Sie in der Regel Ende September kündigen. Achtung: Die Fristen können je nach Versicherer unterschiedlich sein. Die Regelungen stehen in Ihren Vertragsbedingungen. Informieren Sie sich im Zweifelsfall direkt bei Ihrer Krankenkasse. Die Zusatzversicherung ist von der Grundversicherung unabhängig. Sie können somit die beiden Versicherungstypen frei bei verschiedenen Krankenkassen wählen. So können Sie das beste Angebot für sich selbst zusammenstellen – wir helfen Ihnen dabei.

Prüfen Sie hier, wieviel Geld Sie bei einem Krankenkassenwechsel sparen. Haben Sie das Sparpotenzial gesehen? Dann können Sie innert wenigen Minuten eine kostenlose Offerte verlangen.

Kündigung der Grundversicherung

Der Grossteil der Schweizer Bevölkerung kümmert sich meist erst Ende Jahr um einen Krankenkassenwechsel. Im Herbst gibt das Bundesamt für Gesundheit die Prämien für das nächste Jahr bekannt. Ihre neue Prämie wird Ihnen durch Ihre Krankenkasse bis spätestens Ende Oktober schriftlich mitgeteilt. Nun haben Sie bis zum 30. November Zeit die Kündigung einzureichen. Achtung: Das Kündigungsschreiben muss bis zu diesem Datum beim Versicherer eintreffen.

Wenn Sie die Krankenkasse kündigen, muss der Brief (per Einschreiben) bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eintreffen.

Für Versicherte mit ordentlicher Franchise (300 Franken) gibt es Ende Juni einen weiteren Kündigungstermin. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate!

Folgend ist es besser nicht im letzten Moment an die Kündigung zu denken. Sie können auch während des Jahres bequem unseren kostenlosen Rechner nutzen und zusammen mit einer neuen Offerte die alte Krankenkasse kündigen.

Sonderregelung bei Krankenkassen Kündigungen

Wenn Sie eine Franchise von 300 Franken haben und das Standardmodell gewählt haben, können Sie Ihre Grundversicherung in der Regel auf den 30. Juni wechseln. Bei den alternativen Versicherungsmodellen Praxis, Telefon/Digital, Apotheke oder Flex ist ein unterjähriger Wechsel grundsätzlich nicht möglich.

Wichtig zu Wissen

Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse, respektive der Wechsel der Grundversicherung ist nur dann möglich, wenn keine Zahlungen / Prämien hängig sind.

Die obligatorische Krankenkasse (Grundversicherung) können Sie kündigen und ohne Probleme zu einer günstigeren Krankenversicherung wechseln. Die Krankenkasse muss Sie bei der Grundversicherung annehmen. Anders ist es bei der freiwilligen Zusatzversicherung. Zahlen Sie dort die Prämien nicht ein, kann Ihnen die Krankenkasse die Leistungen ganz einstellen und Ihnen kündigen. Möchten Sie die Zusatzversicherung kündigen, gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen, die sich von Krankenkasse zu Krankenkasse in der Schweiz unterscheiden können. Bei der Zusatzversicherung gelten die Bedingungen und Kündigungsfristen der Versicherung.